Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

für die von der Sanistar GmbH (nachfolgend Sanistar) bereitgestellte Software „Bruno Bär“ (nachfolgend Software)

 

Präambel

Sanistar hat die Software Bruno Bär entwickelt.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (im weiteren auch „EULA“) betrifft die Überlassung der Software durch Sanistar, Flottenstrasse 4a, 13407 Berlin an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Lizenznehmer“).

1. Allgemeiner Lizenzrahmen

1.1 Die Software und die Dokumentation zur Software sind geistiges Eigentum von Sanistar und unterliegen dem Schutz nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).

1.2 Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzungsbedingungen für die vom Lizenznehmer erworbene Softwarelizenz. Die jeweils aktuelle Fassung dieser EULA ist jederzeit auf der Internetseite von Sanistar unter www.sanistar-deutschland.de/eula abrufbar.

1.3 Der Funktionsumfang der Software sowie Hinweise zur Benutzung werden in einer Dokumentation auf den Internetseiten von Sanistar GmbH dargestellt (nachfolgend Dokumentation oder Leistungsbeschreibung). Die Dokumentation kann unabhängig von der Installation oder Ingebrauchnahme der Software auf den Internetseiten von Sanistar GmbH eingesehen werden.

1.4 Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich aus der im Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrages geltenden Dokumentation. Sanistar ist berechtigt, die Struktur und/oder die Bedienung der Software bei gleichem Leistungsumfang zu ändern oder den Leistungsumfang zu erweitern. Die jeweils aktuelle Struktur und Bedienungsweise sowie der jeweils aktuelle Leistungsumfang werden in der jüngsten Dokumentation beschrieben, die über die Website von Sanistar abgerufen werden kann.

Eine über die Leistungsbeschreibung in der Dokumentation hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet Sanistar nicht, es sei denn, Sanistar hat dem Lizenznehmer schriftlich ausdrücklich eine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit zugesichert.

1.5 Die in der Software hinterlegten Informationen zu Hilfsmitteln beruhen auf Angaben der jeweiligen Hersteller. Dabei kann es sich um allgemeine Angaben handeln, die z.B. auf der Webseite der Hersteller verfügbar sind, oder um individuelle Auskünfte der Hersteller, die Sanistar erteilt wurden.

1.6 Die Interoperabilität mit der beim Lizenznehmer vorhandenen Hard- und Software ist keine geschuldete Beschaffenheit der Software, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich kompatible Hard- und Software ausgewiesen wird.

1.7 Die Nutzung der Software erfolgt Cloud basiert über einen von Sanistar freigegebenen Browser (derzeit Chrome, Edge, Firefox, Safari). Dem Lizenznehmer wird keine maschinenlesbare Kopie der Software zur Verfügung gestellt.

1.8 Sanistar weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass die Software nur betrieben werden kann, wenn

  • der Lizenznehmer auf die Software über eine Internetverbindung zugreifen kann und
  • er über eine gültige Lizenz verfügt.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Die Nutzung der Software erfolgt aufgrund eines Lizenzvertrages zwischen Sanistar und dem Lizenznehmer. Eine anderweitige Nutzung der Software ist unzulässig.

2.2 Nach dem Abschluss eines Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer von Sanistar einen Link, über den er bei Sanistar die Daten (E-Mail-Adresse und Passwort) hinterlegen kann, über die der primäre Zugriff auf die Software erfolgt. Nach dem ersten Zugriff muss der Lizenznehmer die einzelnen Filialen anlegen, in denen er die Software nutzen will. Außerdem kann er in seinem Konto Zugangsdaten für weitere Mitarbeiter anlegen bzw. die Zugangsdaten von Mitarbeitern löschen. Der Lizenznehmer willigt darin ein, dass Sanistar berechtigt ist, sämtliche Zugangsdaten zum Lizenznehmer und seinen Mitarbeitern zu speichern und für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass die Software ausschließlich vom Lizenznehmer und von seinen Mitarbeitern genutzt werden kann. Scheidet ein Mitarbeiter aus, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten dieses Mitarbeiters zu löschen.

2.3 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, zum Beginn der Nutzung der Software die für ihn geltenden Spezifikationen wie insbesondere die Hersteller und/oder Produkte einzugeben, die er in seinem Sortiment führt. Er ist außerdem verpflichtet, diese Spezifikation jeweils aktuell zu halten. Sanistar weist darauf hin, dass die Lizenznehmer die Software ohne diese Spezifikationen nicht ordnungsgemäß einsetzen kann.

2.4 Der Lizenznehmer erhält von Sanistar aufgrund der Lizenzvereinbarung ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit der Lizenzvereinbarung beschränktes Recht zur Nutzung der Software in seinem Unternehmen.

2.5 Zur Nutzung der Software sind alle Mitarbeiter des Lizenznehmers berechtigt, die der Lizenznehmer in einem seiner Sanitätshäuser beschäftigt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Dritten, die nicht Vertragspartei oder Mitarbeiter des Lizenznehmers sind, die Nutzung der Software zu ermöglichen. Die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.

2.6 Ergänzend zu diesem EULA gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

3. Laufzeit und Entgelte

3.1 Aufgrund der Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software für die Dauer von einem Jahr zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie vom Lizenznehmer oder Sanistar nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Nutzungsberechtigung gekündigt wird.

3.2 In dem Fall, dass Sanistar die mit dem Lizenznehmer vereinbarte Lizenzgebühr erhöhen will, wird Sanistar den Lizenznehmer spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziff. 3.1) über eine Erhöhung der Lizenzgebühr per Mail oder telefonisch informieren. Können die Vertragsparteien sich nicht auf eine neue Lizenzgebühr einigen, ist Sanistar berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Nutzungsberechtigung zu kündigen.

3.3 Mit dem Ablauf der Lizenzvereinbarung ist Sanistar berechtigt, die vom Lizenznehmer nach Ziff. 2.2, 1. Unterabs. eingerichteten Zugänge zur Software zu sperren.

4. Support

Während der Laufzeit des Lizenzvertrages steht Sanistar dem Lizenznehmer kostenfrei für einen Support bei der Nutzung der Software zur Verfügung. Der Lizenznehmer kann den Support durch eine Mail an Sanistar an support@sanistar-deutschland.de kontaktieren. Über die Art und Weise, wie Sanistar dem Lizenznehmer danach Unterstützung bietet, entscheidet Sanistar nach eigenem Ermessen.

5. Gewährleistung

5.1 Sanistar gewährleistet, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise und Funktionalität der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung der Dokumentation entspricht.

5.2 Sanistar weist jedoch darauf hin, dass es nach dem Stand der Programmiertechnik nicht möglich ist, Computersoftware völlig fehlerfrei herzustellen.

5.3 Tritt ein Programmfehler auf, meldet der Lizenznehmer diesen Sanistar in einer schriftlichen Fehlerbeschreibung und beschreibt ihn so genau, dass eine Überprüfung des Fehlers möglich ist (z.B. durch Vorlage der Fehlermeldungen) und ein Bedienungsfehler des Anwenders ausgeschlossen werden kann.

5.4 Wenn der Mangel in der Systemumgebung von Sanistar nicht nachgestellt und analysiert werden kann, hat der Lizenznehmer nach vorheriger Absprache nach Wahl von Sanistar vor Ort oder online Zugriff auf das System des Lizenznehmers im für die Analyse notwendigen Umfang bereit zu stellen.

5.5 Sanistar wird einen Mangel in der Funktionsweise und Funktionalität der Software innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Mängelanzeige beheben.

5.6 Schlägt die Mangelbeseitigung nach Ziff. 5.5 fehl, so kann der Lizenznehmer nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist entweder den Vertrag kündigen oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Mangel unerheblich ist. Ein Mangel ist unerheblich, wenn er den Zugriff auf die Software und die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen der Software nicht beeinträchtigt. Die in Satz 1 beschriebenen Rechte stehen dem Lizenznehmer auch dann zu, wenn Sanistar eine Mangelbeseitigung nach Ziff. 5.5 verweigert.

5.7 Stellt sich heraus, dass ein vom Lizenznehmer gerügter Mangel nicht auf einen Fehler der Software zurückzuführen ist, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Sanistar die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Lizenznehmer (einschließlich Mitarbeiter und beauftragter Dritter) die unberechtigte Mangelrüge nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht erkennen konnte, dass der gerügte Fehler nicht von Sanistar zu vertreten ist.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Sanistar übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Bedienungsfehler oder durch Fehler, Mängel oder die unsachgemäße Installation von Fremd-Software entstehen.

6.2 Sanistar übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Lizenznehmer die Software zu einem nicht vom Lizenzvertrag gedeckten Zweck oder in einem nicht vom Lizenzvertrag gedeckten Umfang einsetzt.

6.3. Sanistar übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus in der Software hinterlegten Informationen über Hilfsmittel ergeben, die von dem jeweiligen Hersteller bereitgestellt wurden.

6.4 Die Haftung von Sanistar, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sanistar nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.5 Der Lizenznehmer ist im Rahmen gewissenhafter kaufmännischer Sorgfalt in kurzfristigen Abständen zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die Haftung von Sanistar für Datenverluste, die durch die Nutzung der Software entstehen, wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer entsprechenden Datensicherung durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

7. Rechte Dritter

7.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Lizenznehmer geltend, dass durch die Software Rechte dieses Dritten verletzt werden, wird der Lizenznehmer Sanistar hierüber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, derartige Ansprüche Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sanistar anzuerkennen. Etwaige Kosten, die dem Lizenznehmer dadurch entstehen, werden von Sanistar übernommen, soweit dem Rechteinhaber gegenüber dem Lizenznehmer ein Kostenerstattungsanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, zusteht.

11.2 Werden durch die Software tatsächlich Rechte Dritter verletzt, wird Sanistar nach eigener Wahl und auf eigene Kosten unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers entweder dem Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte am betroffenen Recht des Dritten verschaffen oder die Software so umgestalten, dass diese das betroffene Recht des Dritten nicht mehr verletzt. Ist dies nicht möglich, liegt ein Rechtsmangel vor und der Lizenznehmer ist berechtigt, vom Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

8. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Klauseln in diesem Vertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Klausel tritt dasjenige, was dem gewollten Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.

13.2 Diese Vereinbarung enthält alle Absprachen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

13.3 Gerichtsstand ist Berlin.

13.4 Es gilt deutsches Recht.

Sofern Sie Fragen zum vorliegenden EULA haben oder aus einem anderen Grund Kontakt mit Sanistar GmbH aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an:

Sanistar GmbH
Flottenstrasse 4a
13407 Berlin

Mail: julien.kensicki@sanistar-deutschland.de